Zweite Ausschreibung der Fördersäule 1 für 2021 beim Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung

04.03.2021

Bis zum 4. Mai 2021 haben künstlerische Bildungsprojekte wieder die Möglichkeit, bei dem Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung Anträge auf Förderung zu stellen – in Höhe von insgesamt 5.001 bis 23.000 Euro für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten. Es können sich in der zweiten Runde der Fördersäule 1 2021 Projekte bewerben, die frühestens im Juli und spätestens im Dezember 2021 starten. Antragsfrist: 04.05.21

Was wird gefördert?

Der Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung unterstützt Vorhaben, in denen sich Berliner Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von bis zu einschließlich 27 Jahren aktiv künstlerisch und inhaltlich beteiligen. In jedem Projekt arbeitet mindestens ein*e Kunstpartner*in mit mindestens einer Bildungs- und/oder Jugendeinrichtung zusammen. Zum Beispiel kooperiert ein*e Künstler*in, eine freie Gruppe oder eine Kultureinrichtung mit einer Schule, einer Kita oder einem Jugendclub.

In geförderten Projekten sind die künstlerischen Aktivitäten eng mit den Lebenswelten und Themen der Teilnehmenden verknüpft. Die Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen bringen sich mit ihren eigenen Meinungen ein und bestimmen den Projektverlauf mit. Aus dem Konzept sollte klar hervorgehen, wie die Bedarfe der Teilnehmenden berücksichtigt werden. Dabei werden Vorhaben favorisiert, die über einen innovativen Ansatz konkrete Erlebnisse mit den Künsten, ihren Techniken und ihren Methoden ermöglichen. Die Teilnehmenden sind also selbst künstlerisch aktiv. Neben den künstlerischen und pädagogisch-partizipativen Kriterien ist die inhaltliche Qualität der Projekte entscheidend.

Zum einen werden Vorhaben mit typischem Projektcharakter gefördert. Solche Vorhaben sind zeitlich klar begrenzt. Inhalte und Durchführung sind im Antrag schon beschreibbar. Es können zum anderen aber auch Vorhaben unterstützt werden, die eher einer experimentellen Partnerschaft entsprechen – in Form von Niederlassungen von Einzelkünstler*innen („Residenzen“) oder von Kultureinrichtungen („Dependancen“) in Bildungs-, Kinder- und Jugendeinrichtungen. Konkrete Projekte entwickeln sich hier erst beim gemeinsamen Kennenlernen. Solche Niederlassungen sollen langfristige Veränderungen in den internen Strukturen der beteiligten Einrichtungen ermöglichen.

Überblick:
Fördersumme: 5.001 € bis 23.000 €
Projektlaufzeit: maximal 12 Monate (Erfolgreiche Projekte können ein weiteres Mal eingereicht werden)
Antragsfrist: 4. Mai 2021. Anträge können zweimal jährlich – im Frühjahr und Herbst – gestellt werden
Projekte können – je nach Antragsfrist – frühestens im Januar oder Juli beginnen.

Antragstellung
Anträge für die Fördersäule 1 werden über das Online-Formular ausgefüllt und dann unterschrieben per Post an den Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung geschickt. Der Online-Antrag soll in seiner Verständlichkeit, Struktur und Barrierefreiheit verbessert werden. Daher befindet er sich aktuell im Umbau. Der neue Antrag wird voraussichtlich bis Mitte April auf der Website des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung freigeschaltet.

Alle weiteren Informationen zur Antragsstellung gibt es auf der Website des Berliner Projektfonds für Kulturelle Bildung. Weiterführende Informationen zu den Fördersäulen im Überblick gibt es hier.


Kontakt
Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung
c/o Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung
Spandauer Damm 19, 14059 Berlin
Tel.: 030 - 30 30 444 - 49
E-mail: projektfonds@kulturelle-bildung.berlin
Web: www.projektfonds-kulturelle-bildung.berlin


Quelle: www.kubinaut.de (04.03.2021)

 

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