03.03.2021
Der Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung stellt jährlich insgesamt mindestens 2.930.000 Euro aus Mitteln des Landes Berlin für kulturelle Projekte mit aktiver Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahren zur Verfügung. Im Rahmen der Fördersäule 3 werden künstlerisch-pädagogische Kooperationsprojekte, die in einem Berliner Bezirk stattfinden, mit bis zu 5.000 Euro gefördert.
Für das Jahr 2021 können noch in folgenden Berliner Bezirken (erneut) Anträge gestellt werden:
Das Antragsverfahren wird dezentral über die Fachbereiche Kunst und
Kultur der jeweiligen Berliner Bezirksämter organisiert. Es gelten daher
unterschiedliche Antragsverfahren und Fristen. Informationen hierzu
sowie die bezirklichen Ansprechpartner*innen finden Sie hier unter dem Punkt "
Fördersäule 3 – Kleine Kiezprojekte".
Förderbedingungen:
Voraussetzung für eine Antragsstellung ist eine Zusammenarbeit
zwischen einem Kunstpartner (Künstler*in, freie Gruppe,
Kultureinrichtung) und einer Bildungs- und/oder Jugendeinrichtung
(Schule, Kita, Jugendclub, u.a.).
Gefördert werden künstlerische Aktivitäten, welche die eigenen Lebenswelten und Themen der jungen Menschen verhandeln. Das Konzept sollte erkennen lassen, wie die tatsächlichen Bedarfe von Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen berücksichtigt sind. Dabei werden Vorhaben favorisiert, die konkrete Erlebnisse mit den Künsten, ihren Techniken und Methoden ermöglichen und die Teilnehmenden im Projektverlauf als aktiv gestaltende Akteur*innen begreifen. Zudem ist neben der künstlerischen und der pädagogisch-partizipativen auch die inhaltliche Qualität der Projekte entscheidend.
Weitere Informationen finden sich auf der Website des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung.
Kontakt
Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung
Spandauer Damm 19 | 14059 Berlin
Telefon: +49 (0)30 3030 444 46
E-Mail: projektfonds@kulturelle-bildung.berlin
Web: www.kubinaut.de/de/berliner-projektfonds-kulturelle-bildung
Quelle: www.kubinaut.de (03.03.2021)