05.02.2021
Der Kinderausschuss der Vereinten Nationen hat eine Allgemeine Bemerkung zu den Rechten von Kindern im digitalen Umfeld verabschiedet. Damit gelten alle Rechte, die Kindern durch die UN-Kinderrechtskonvention gewährt werden, auch im digitalen Raum.
Zugang zum Internet, Informations- und Meinungsfreiheit, aber auch die Privatsphäre von Kindern und das Recht auf Schutz vor Gewalt und Missbrauch müssen künftig auch im Internet stärker geachtet werden.
Das Aufwachsen in einem von digitalen Diensten und Geräten geprägten Alltag stellt Kinder und Erwachsene vor Herausforderungen, bietet aber zugleich auch große Chancen für die Verwirklichung der Rechte von Kindern. Gerade die letzten Monate haben gezeigt, wie zum Beispiel das Recht auf Bildung auch unter den Bedingungen der Pandemie von Kindern wahrgenommen werden kann, wenn die digitalen Voraussetzungen gegeben sind. Diesem Anspruch gerecht zu werden, verleiht die Allgemeine Bemerkung nun ebenso Nachdruck wie dem Recht auf Jugendschutz in den Medien. Wenn die Novellierung des Jugendschutzgesetzes in diesem Jahr wie geplant verabschiedet werden kann, wird Deutschland als eines der ersten Länder weltweit die Rechte von Kindern im digitalen Umfeld gemäß der Allgemeinen Bemerkung zur UN-Kinderrechtskonvention umsetzen.
Seit Beginn des Jahres 2019 hat der Kinderrechteausschuss unterstützt durch Expert*innen an der Allgemeinen Bemerkung gearbeitet. Besonders hervorzuheben ist dabei, dass daran auch mehr als 700 Kinder weltweit teilgenommen, sich aktiv beteiligt und ihre Meinung eingebracht haben. Sie wünschen sich vor allem, dass das Internet überall auf der Welt für Kinder zugänglich ist, so dass sie die Chancen nutzen und ihre Rechte in einem sicheren digitalen Umfeld verwirklichen können.
Weitere Informationen können in dem aktuellen Artikel der Stiftung Digitale Chancen nachgelesen werden.
Quelle: www.kinderrechte.digital/index.cfm (05.02.2021)