30.08.2021
Ab 23. August können Vereine und Organisationen, die durch die Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind, die Soforthilfe X 2.0 (Ehrenamts- und Vereinshilfen) beantragen. Die Höhe des Zuschusses, der nicht zurückgezahlt werden muss, kann bis zu 20.000 EUR betragen.
Antragsbedingungen: Für die Soforthilfe X 2.0 antragsberechtigt sind Vereine und Organisationen,
Um
Organisationen bei der Beantragung zu unterstützen, hat der Verein
GoVolunteer im Rahmen eines von der Senatskanzlei geförderten Projekts
eine Beratungshotline unter 030 921077860 eingerichtet. Neben der
Beratungshotline sowie der Beantwortung von Fragen per E-Mail werden
auch Informationsveranstaltungen stattfinden, in denen über das
Antragsverfahren informiert wird. Details und aktuelle Updates werden
auf der Website www.govolunteer.com/soforthilfe bekannt gegeben.
Weitere Informationen finden sich fortlaufend auch auf dem Engagementportal bürgeraktiv (www.berlin.de/buergeraktiv). Alle Informationen zu den Antragsbedingungen und zum Prozess der Antragstellung sind ab sofort auf der Website der Investitionsbank Berlin verfügbar. Die Antragstellung selbst ist ab dem 23.08. nur auf dieser Website möglich.
Investitionsbank Berlin (IBB)
Bundesallee 210 | 10719 Berlin
Tel.: 030 / 2125 - 0
Web: www.ibb.de
GoVolunteer
Gemeinnütziger Verein c/o Alte Münze
Am Krögel 2 | 10179 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 921 077 860
E-Mail: brtngsfrthlfgvlntrcm
Web: www.blog.govolunteer.com
Quelle: www.berlin.de/buergeraktiv (30.08.2021)
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